Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Allgemeine Bedingungen

a) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen mobil, Vertrieb & Service Heiko Neumann (nachfolgend mobil genannt) und dem Kunden zum Erwerb und zur Installation von Treppenliften. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, mobil hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
b) Der Kunde leistet mit seiner Unterschrift ein verbindliches Angebot an mobil zur Lieferung der Treppenliftanlage(n). Dem Kunden überlassene Unterlagen, Pläne, Zeichnungen und Maßangaben stellen Beschreibungen und Kennzeichnungen der Ware dar. Sie stellen auch im Fall der gesonderten Bestätigung keine zugesicherten Eigenschaften dar, soweit sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

(2) Lieferung, Lieferzeiten und Lieferfristen

a) Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese von mobil telefonisch oder schriftlich bestätigt sind. Teillieferungen kann der Kunde nicht zurückweisen. Gerät mobil mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn mobil eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Im Übrigen gelten die Regelungen zur Haftungsbeschränkung.
b) Technische und optische (Bildangaben) Änderungen der angebotenen Artikel und Spezifikationen, sowie Schreibfehler sind vorbehalten.

(3) Preis- und Zahlungsbedingungen

a) Als Preis gilt der auf dem Auftrag ausgewiesene Preis inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer als vereinbart. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz nach Ablauf von 4 Monaten seit Vertragsabschluss, so ändert sich der Angebotspreis entsprechend .
b) Der Kunde ist verpflichtet, die ordnungsgemäß installierte(n) Treppenliftanlage(n) abzunehmen und die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig von nachfolgenden öffentlich-rechtlichen Abnahmen.
c) Die Treppenliftanlage wird speziell für den Kunden hergestellt. Daher ist, wenn nicht anders vereinba rt, eine Anzahlung von 30% bei Vertragsabschluss fällig.

(4) Eigentumsvorbehalt

a) Mobil behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher, ihr aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehenden Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, vor. Während dieser Zeit darf der Kunde den Vertragsgegenstand nicht an Dritte überlassen und ist verpflichtet, Pfändung, Insolvenz, Beschädigung oder Abhandenkommen der Ware oder von Teilen derselben anzuzeigen.
b) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsve rzug , ist mobil berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen .
c) In diesen Fällen hat der Kunde die Kosten des Rücktransports der Vorbehaltsware zu tragen.
d) Wird der Treppenlift mit einem Gründstück oder dem darauf befindlichen Gebäude so verbunden , dass das Eigentum am Treppenlift auf den Grundstückseigentümer übergeht und erwirbt der Kunde dadurch eine Förderung gegen den Eigentümer des Grundstücks, so gilt die Forderung des Kunden gegenüber dem Grundstücks-/ Gebäudeeigentümer als an mobil abgetreten.

(5) Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, a) die vereinbarten Preise fristgerecht zu zahlen und
b) die elektrische Energie sowie Zugang und Gelegenheit für die Installation, den Betrieb und gegebenenfalls die Instandsetzung des Vertragsgegenstandes bereitzustellen.

(6) Gewährleistung

a) Ist der Vertragsgegenstand mit Mängeln behaftet, die seinen vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigen , so steht dem Kunden zunächst nur das Recht auf Nachbesserung zu. Mobil kann nachbessern oder einen Ersatz des Vertragsgegenstandes liefern.
b) Die Feststellung solcher Mängel muss mobil unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden.
c) Bei Fehlschlägen oder Unmöglichkeit von Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises/ Werklohnes (Minderung) verlangen . Als fehlgeschlagen gelten die Gewährleistungsbemühungen, wenn auch dreifache (bei gleichartigem Fehler: zweifache) Nachbesserung / Ersatzlieferung nicht zu einem mängelfreien Werk führt. Verbindet der Kunde seine Aufforderung zur Gewährleistung mit einer Frist, so muss diese angemessen sein und mindestens drei Wochen betragen.
d) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, für Verschleißteile 6 Monate und beginnt mit der Inbetriebnahme der Treppenliftanlage. Die Gewährleistung wird eingeschränkt oder verfällt durch unsachgemäße Nutzung und/oder Eingriff durch Dritte.

(7) Haftungsbeschränkung

Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird gegen mobil als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen , sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach §§1,4 des Produkthaftungsgesetzes und Ansprüche wegen Nichterfüllung gern. §§ 463,480 Abs. 2 BGB berührt sind. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmögmöglichkeit.
Sofern fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird, ist die Ersatzpflicht für Sach- und/oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Im Höchstfall beträgt dieser Schadenersatzanspruch des Kunden die Höhe des zu entrichtenden Preises. Eventuelle Produkthaftungsansprüche bleiben von den vorstehenden Einschränkungen unberührt.

(8) Datenschutz

Mobil verarbeitet und nutzt die persönlichen Daten des Kunden zur Vertragserfüllung und - abwicklung, sowie zur Kundenberatung und -information. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit separater ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.

(9) Schlussbestimmungen

a) Die Vertragspartner sind zur Zurückhaltung von Zahlungen nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis und nur dann berechtigt , wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche handelt.
b) Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nur mit vorheriger Zustimmung von mobil übertragbar.
c) Nebenabreden bestehen nicht. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von mobil schriftlich bestätigt wurden.
d) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Schwerin.

(10) Widerrufsbelehrung

a) Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen in Textform oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Aushändigung dieser Urkunde. Die Frist ist bei rechtzeitiger Absendung des Widerrufes gewahrt. Ein Widerruf ist zu richten an: mobil Vertrieb & Service Heiko Neumann, Am Wodenweg 29, 19073 Stralendorf.
b) Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung nicht ganz oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren und beruht dies nicht ur auf Probefah rt, müsste er insoweit Wertersatz leisten.
c) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die auf persönliche Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind.

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