Förderung von Treppenliften
Wichtige Hinweise
Bis 4.000€ Zuschuss über die Pflegekassen
Seit dem 1. Januar 2015 wurde der Zuschuss für barrierefreie Umbaumaßnahmen, in Deutschland auf bis zu 4.000 Euro angehoben. Wer den Zuschuss erhalten möchte, muss eine Pflegestufe haben. Je nach Einordnung in die geltenden Pflegestufen 0, 1, 2 oder 3 ist somit ein Zuschussbetrag von bis zu 4.000 Euro möglich.Für den Fall, dass mehrere Personen mit Pflegestufe zusammenwohnen, kann der Zuschuss pro Person beantragt werden. Bei einem pflegebedürftigen Ehepaar kann die Beihilfe – unter Erfüllung der bestehenden Bedingungen – somit bis zu 8.000 Euro betragen.
Wählen Sie Ihre Region um weitere Informationen zu bekommen:
Die Wahl des passenden Treppenliftes:
Die Auswahl des Liftsystems hängt von der Treppenform ab. Grundsätzlich wird zwischen geraden Treppenläufen und Kurventreppen unterschieden. Hier kommen Sie zum Überblick!
Region Mecklenburg Vorpommern
Förderungen über das Landesförderinstitut MV (LFV-MV)
In MV gilt zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand das Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen – La-ProPaBaWo M-V.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert barrierereduzierende Umbaumaßnahmen an Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie an selbst genutztem Wohneigentum.
Unter anderem werden gefördert: Treppenlifte, bauliche Maßnahmen zur Nachrüstung von barrierefreien Personenaufzügen, Treppenliften oder anderen mechanischen vertikalen Personenfördersystemen sowie barrierereduzierende Anpassungsmaßnahmen, darunter die Verbesserung der Zugänglichkeit von Wohngebäuden und Wohnungen, Ausstattungsverbesserungen von Treppenanlagen und die Verbreiterung von Türdurchgängen.
Nach Prüfung bestimmter Voraussetzungen der Antragsteller erfolgt die Förderung Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Mehr Informationen: https://www.lfi-mv.de
Gern beraten wir Sie unverbindlich und individuell und geben Ihnen auch gern bei der Antragstellung Unterstützung.
Rufen Sie uns einfach an: 03869-782970
Region Schleswig Holstein
Förderungen & Kredite
Es kann ein Darlehen von maximal 50.000 Euro aus dem KfW Programm 159 altersgerecht Umbauen beantragt werden. Des Weiteren wird das Programm 455-B angeboten. Bei dem 10 % der förderfähigen Investitionskosten und maximal 6.250€ pro Wohneinheit als Zuschuss gewährt werden.
Folgende Umbaumaßnahmen im Bereich Überwindung von Treppen und Stufen werden unter anderem finanziert/bezuschusst: Treppenlifte, barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen, Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen, Rampen zur Überwindung von Barrieren.
Mehr Informationen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung
Gern beraten wir Sie unverbindlich und individuell und geben auch gern bei der Antragstellung Unterstützung.
Rufen Sie uns einfach an: 03869-782970
Region Hamburg
Förderungen & Kredite
Es kann ein Darlehen von maximal 50.000 Euro aus dem KfW Programm 159 altersgerecht Umbauen beantragt werden. Des Weiteren wird das Programm 455-B angeboten. Bei dem 10 % der förderfähigen Investitionskosten und maximal 6.250€ pro Wohneinheit als Zuschuss gewährt werden.
Folgende Umbaumaßnahmen im Bereich Überwindung von Treppen und Stufen werden unter anderem finanziert/bezuschusst: Treppenlifte, barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen, Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen, Rampen zur Überwindung von Barrieren.
Mehr Informationen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung